Beschlussvorschlag:
Der Vertreter der
Stadt Nienburg/Weser in der Gesellschafterversammlung der GBN
Wohnungsunternehmen GmbH Nienburg/Weser wird angewiesen:
1. den Jahresabschluss zum 31. Dezember
2017 festzustellen,
2. Dem Gewinnverwendungsvorschlag der Geschäftsführung wird zugestimmt. Die Gewinnverwendung wird wie folgt vorgenommen:
Bilanzgewinn: |
831.800,71 Euro |
davon Ausschüttung an die Stadt Nienburg/Weser: |
120.750,00 Euro |
Einstellung in andere Gewinnrücklagen: |
711.050,71 Euro |
3. dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr
2017 Entlastung zu erteilen,
4. dem Geschäftsführer für das
Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
Sachdarstellung:
Der Lagebericht
der Geschäftsführung der GBN Wohnungsunternehmen GmbH Nienburg/Weser für das
Geschäftsjahr 2017 und der Bericht des vdw, Verband der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft in Niedersachsen und Bremen e.V., Hannover, über die
Abschlussprüfung 2017 der GBN Wohnungsunternehmen GmbH Nienburg/Weser ist
vorgelegt worden.
Nach dem Jahresabschluss der GBN Wohnungsunternehmen GmbH schließt das Geschäftsjahr 2017 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 831.800,71 EUR (Vj. 550.021,30 EUR) ab. Die Steigerung des Jahresüberschusses von 281.779,41 EUR +51,23 %) resultiert insbesondere aus folgenden Sachverhalten:
a) Insgesamt
konnten die Umsatzerlöse in Höhe von 13.379.675,96 EUR (VJ. 12.482.827,88 EUR)
um 896.848,08 EUR (+7,18%) gesteigert werden. Darin enthalten sind Erlöse aus
der Hausbewirtschaftung von 12.503.920,51
EUR (Vj. 12.465.609,25 EUR) sowie Erlöse aus anderen Lieferungen und Leistungen
von 875.755,45 EUR (Vj. 17.281,63 EUR).
b) Die Bestandsveränderung an unfertigen
Leistungen von 147,65 EUR (Vj. – 9.874,37 EUR) trugen zu einer Ergebnisverbesserung
in Höhe von 10.022,02 EUR bei.
c) Die anderen aktivierten Eigenleistungen
stiegen von 107.364,10 EUR auf 149.159,62 EUR.
d) Auf 380.215,04 EUR verbesserten sich die
sonstigen betrieblichen Erträge (Vj. 346.463,76
EUR).
e) Aus der Beteiligung an der GBN Kabel GmbH
resultiert ein Ertrag aus der Gewinnabführung in Höhe von 64.435,46 EUR (Vj. 32.352,25
EUR).
f) Die Aufwendungen für bezogene Lieferungen
und Leistungen (Hausbewirtschaftung) von 6.260.210,17 EUR verhielten sich im
Vergleich zum Vorjahr (6.266.773,97 EUR) recht statisch.
g) Die Abschreibungen von 2.194.401,65 EUR (Vj.
2.462.566,45 EUR) pendelten sich nach der 2016 gebuchten außerplanmäßige
Abschreibung (320.778,83 EUR) für das Objekt Lange Str. 31–33 wieder auf dem
Niveau der Vorjahre ein.
h) Sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe
von 720.223,08 EUR (Vj. 557.234,98 EUR) belasteten das Ergebnis um 162.988,10
EUR höher als im Vorjahr.
i) Der Zinsaufwand von 1.261.656,75 EUR (Vj. 1.094.629,86
EUR) erhöhte sich um 167.026,89 EUR.
Der
Jahresabschluss 2017 der GBN ging am 29.05.2018 ein.
Die
Jahresabschlussunterlagen und der Lagebericht der GBN Wohnungsunternehmen GmbH
für das Geschäftsjahr 2017 wurden durch den vdw, Verband der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft in Niedersachsen und Bremen, e.V., Hannover, geprüft.
Nach dem
abschließenden Ergebnis der Prüfung hat der vdw mit Datum vom 16. März 2018 den
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Auftragsgemäß wurde auch die
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung geprüft und die Vorschriften des § 53
HGrG beachtet.
Der Aufsichtsrat
hat in seiner Sitzung am 17. Mai 2018 von dem Jahresabschluss 2017
einschließlich des Lageberichts Kenntnis genommen. In derselben Sitzung hat der
Aufsichtsrat den schriftlichen Entwurf des Prüfungsberichtes zum
Jahresabschluss 2017 des vdw zur Kenntnis genommen.
Den Bericht über
die Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2017 einschließlich des Lageberichts
der GBN Wohnungsunternehmen GmbH erhalten die Fraktionen zur Kenntnisnahme.
Anpassung der Gewinnausschüttung:
Auf Vorschlag der Geschäftsführung soll aus dem Jahresgewinn von rund 832 TEuro, wie bisher üblich, der Betrag von 120.750 Euro ausgeschüttet werden. Der Aufsichtsrat hat dem zugestimmt.
Seitens der GBN wurde der Verwaltung bereits mitgeteilt, dass eine höhere Ausschüttung von bis zu 240 T€ möglich sei. Dies wurde insbesondere für die Jahre 2019ff bereits in Aussicht gestellt. In Anbetracht der sehr guten Geschäftslage der GBN und den anstehenden Mehrbelastungen im städtischen Haushalt 2018 kommt die Verwaltung zu dem Schluss, dass bereits aus dem Gewinn 2017 eine Ausschüttung in o.g. Höhe sinnvoll ist.
In der Bilanz der GBN haben sich die Gewinnrücklagen bereits auf 14.8 Mio. Euro angesammelt. Das Gesamteigenkapital beläuft sich auf 17.7 Mio. Euro bzw. 30,2 % der Bilanzsumme. Eine weitere Einbehaltung von Gewinnen in der bisherigen Größenordnung hält die Verwaltung deshalb für nicht notwendig und nicht sinnvoll.
Dagegen wird es im laufenden Haushaltsjahr der Kernverwaltung verschiedene Mehrbelastungen geben (z.B. Kitas), zu deren Deckung eine erhöhte Ausschüttung sehr sinnvoll verwendet werden kann. Ziel sollte deshalb sein, die Ausschüttung auf 240 TEuro zu erhöhen.
Nach Auskunft der Geschäftsführung der GBN wendet die Gesellschaft eine steuerliche Spezialregelung an, nach der eine Ausschüttung mit 3/7 Körperschaftsteuer (d.h. inkl. SolZ 45,2 %) belastet wird. Zur Vermeidung dieser hohen Steuerlast wird seitens der Verwaltung vom Antrag auf eine erhöhte Ausschüttung abgesehen.
Der Ausschuss für Finanzen und Zentrale Dienste
hat daraufhin in seiner Sitzung am 05.06.2018 eine Beibehaltung der
Gewinnausschüttung von 120.750 Euro für das Geschäftsjahr 2017 empfohlen.