Beschlussvorschlag:
1.
Den
eingegangenen Stellungnahmen wird – wie
in Anlage 1 ausgeführt – stattgegeben bzw. nicht gefolgt. Die Anlage 1 ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
2.
Der
Bebauungsplan Nr. 158 – Ortsteil Erichshagen –Wölpe „ Westlich Wölper Straße“
(Anlage 2) wird gemäß § 10BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung hat
gemäß § 9 Abs. 8 BauGB in der Fassung der Anlage 3 an dieser Beschlussfassung
teilgenommen.
Sachdarstellung:
Der Bebauungsplan Nr. 158 –Ortsteil Erichshagen-Wölpe „Westlich Wölper Straße“ hat in der Zeit vom 174.11.2010 bis 17.12.2010 öffentlich ausgelegen. Die Behördenbeteiligung erfolgte mit Schreiben vom 09.11.2010. Die Anhörung fand am 08.12.2010 statt.
Aufgrund der Stellungnahme der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH und Co KG. (Hinweis auf Sicherung vorhandener Telekommunikationsanlagen) wurde die Begründung zum Bebauungsplan redaktionell geändert. Eine erneute Auslegung des Planentwurfs ist dadurch nicht erforderlich.
Seitens des Landkreises Nienburg/Weser wird angemerkt, dass die Einbindung des Plangebietes in die freie Landschaft in die städtebauliche Abwägung einzustellen sei. Der Verweis auf die Durchführung eines Verfahrens nach § 13a BauGB erscheine nicht ausreichend.
Ansonsten wurden keinerlei Anregungen vorgebracht. Daher wird nun der Satzungsbeschluss empfohlen.
Anlagen