Beschlussvorschlag:
Herr
Stephan Ottens, Nienburg, Theodor-Heuss-Straße 10, wird zum Ortsbrandmeister
der Ortsfeuerwehr Langendamm auf weitere 6 Jahre ernannt und in das
Ehrenbeamtenverhältnis berufen.
Sachdarstellung:
Das
Ehrenbeamtenverhältnis des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Langendamm, Herrn
Stephan Ottens, endet mit Ablauf des 03.06.2011.
Durch
Beschluss der Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Langendamm am 11.12.2010
wurde Herr Stephan Ottens erneut
für die Ernennung zum Ortsbrandmeister vorgeschlagen.
Die
nach § 13 Abs. 5 Niedersächsisches Brandschutzgesetz zu erfüllenden
lehrgangsmäßigen und persönlichen Voraussetzungen für eine Ernennung zum
Ortsbrandmeister hat Herr Ottens bereits vor der Ernennung für die erste
Amtsperiode nachgewiesen.
Der
Kreisbrandmeister und der Stadtbrandmeister wurden zu dem Vorschlag der
Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Langendamm gehört. Bedenken gegen die
Ernennung wurden nicht vorgetragen.
Gemäß
§ 5 Nr. 3 des Gebietsänderungsvertrages zwischen der Stadt Nienburg/Weser und
der Gemeinde Langendamm vom 07.02.1974 ist der Ortsrat vor der Ernennung des
Ortsbrandmeisters zu hören.