Beschlussvorschlag:
Die
Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des anliegenden Entwurfes der
Neufassung der Sondernutzungssatzung die Ortsräte zu beteiligen, die
erforderlichen Anhörungen und Stellungnahmen einzuholen und die Satzung dann
erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.
Sachdarstellung:
Die „Satzung
über Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten
(Sondernutzungssatzung) in der Stadt Nienburg“ aus dem Jahr 2003 wurde
überarbeitet. Es wurden insbesondere Regelungen ergänzt, die in der
Verwaltungspraxis bereits so umgesetzt, nicht aber in der Satzung explizit
geregelt waren. Die Änderungen wurden fett und unterstrichen markiert.