Beschlussvorschlag:
Der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr,
Geschäftsbereich Nienburg, wird mitgeteilt, dass die der Stadt zuzuordnenden
Bauarbeiten der Erneuerung mit geschätzten Kosten von rund 730.000 € brutto, vorbehaltlich
des noch zu fassenden Ratsbeschlusses über den Haushalt 2021, mit ausgeführt
werden sollen.
Sachdarstellung:
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStbV) Geschäftsbereich
Nienburg führt im Jahr 2021 die Fahrbahnerneuerung der B 214 – Celler Straße
durch.
Im Zuge der Fahrbahnsanierung werden in einigen Abschnitten auch die
Gossenanlagen mit teilerneuert. Bei der Aufnahme der Massen sind auch Schäden
an den Hochbordanlagen und den Pflasterbereichen des seitlichen Geh- und
Radweganlagen festgestellt worden. Im Zusammenhang mit den Anpassungen der
Gossenanlage wird auch teilweise die Regulierung Höhenpunkte der Straßenabläufe
zur Aufnahme des Niederschlagswassers erforderlich. Auch grenzen direkt
(direkter Übergang) an der Fahrbahn die Parkbuchten für den
Kraftfahrzeugverkehr an. Die Park- und Seitenstreifen parallel zur Fahrbahn
können bei einer Deckenerneuerung der Fahrbahnen nicht ausgespart werden, da
eine Fugenausbildung aufgrund der zahlreichen Unebenheiten im Querprofil
(Lunken und Verdrückungen der Deckschicht) nicht möglich ist. Die
Hochbordanlage, die Abläufe zur Abführung des Niederschlagswassers sowie auch die
Parkbuchten, Seitenstreifen sowie die Geh- und Radweganlage liegen in der
Baulast der Stadt.
Die Landesbehörde hat der Stadt angeboten, die in der Baulast/Zuständigkeit
der Stadt liegenden oben genannten Bauleistungen mit in die Ausschreibung
aufzunehmen, wenn sich die Stadt parallel dazu bereit erklärt, die entsprechend
der Stadt zuzuordnenden Baukosten vollständig zu übernehmen.
Die Maßnahme ist im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2021 mit
Gesamtausgaben in Höhe von 730.000 € durch den Fachbereich Stadtentwicklung angemeldet
worden. Dieser Gesamtbetrag ist getrennt nach Herstellungs- und Instandsetzungsanteilen
im Haushaltsentwurf 2021 veranschlagt:
Bauliche Maßnahmen
und deren Kosten:
Die baulichen Maßnahmen teilen sich im Wesentlichen in die beiden Anlagenbereiche
auf:
Erneuerung der Parkstreifen bzw. –buchten,
Kosten rd. 555.000 €,
veranschlagt im investiven Finanzhaushalt 2021,
Erneuerung v. Geh- und Radwegbereichen/Bordanlagen,
Kosten rd. 175.000 €,
veranschlagt als Sondermaßnahme der Instandsetzung
im Ergebnishaushalt 2021.
Die Mittelbereitstellung steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung
über den Haushalt 2021 und der weiteren haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.
Umsetzung der Maßnahme:
Entsprechend
§ 17 der Geschäftsordnung des Rates, der Ortsräte und der Ausschüsse muss dem
Fachausschuss sowie dem Verwaltungsausschuss vor Durchführung der Ausschreibung
weitere vergaberechtliche Eckpunkte zur Beratung vorgelegt werden. Dabei
handelt es sich um die Ausführungsplanung, Bauzeitenplan, Art der gewählten
Vergabe und das bepreiste Leistungsverzeichnis.
Abweichend von
der oben genannten Regelung wird hier der Beschluss über den Rat der Stadt
Nienburg gefasst. Aufgrund kurzfristiger Abstimmungen zwischen den Beteiligten
Stadt/Nds. Straßenbauverwaltung konnte der Ortsrat bisher nicht umfassend beteiligt
werden. Diesem wird der Beschluss des Rates in der nächsten Ortsratssitzung zur
Kenntnis gegeben. Hintergrund der Abweichung ist hier, dass die Nds.
Straßenbauverwaltung die Baumaßnahme Ende Januar bzw. Anfang Februar 2021
öffentlich ausschreiben möchte und die Stadt sich daran lediglich mit einem
kleineren Teil beteiligt. Auch wird in diesem Zusammenhang auf die Vorlage des
bepreisten Leistungsverzeichnisses verzichtet, da dafür die Nds.
Straßenbauverwaltung als ausschreibende Stelle verantwortlich zeichnet.
Beitragsrechtliche
Betrachtung:
Die städtische Straßenausbaubeitragssatzung im Zusammenhang mit der
Erneuerung der Infrastruktur kann bei dieser Maßnahme nicht angewandt werden.
Die Erneuerungsmaßnahmen an den Teileinrichtungen, die in der Straßenbaulast
der Stadt Nienburg/Weser stehen, erfolgen punktuell und nicht zusammenhängend
über die gesamte Erschließungsanlage bzw. einem Abschnitt einer
Erschließungsanlage. Somit sind sämtliche der Stadt zuzuordnenden
Erneuerungsmaßnahmen vollständig und in voller Höhe aus dem Haushalt der Stadt
ohne Beteiligung der Grundstückseigentumer*innen zu finanzieren.
Koordination/Ablauf:
Aus Sicht der Verwaltung wird aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit bei der Verwendung der Haushaltsmittel empfohlen, die Bauarbeiten
an den städtischen Anlagen mit ausführen zu lassen. Zudem besteht dadurch die
Möglichkeit die Verkehrsbehinderungen mit Auswirkungen auf den Anliegerverkehr
sowie die Gewerbetreibenden in diesem Bereich bei einer gemeinsamen Ausführung
der Bauarbeiten bereits planerisch insgesamt zu begrenzen.
Finanzierung
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
im Ergebnishaushalt Produkt: 60901 Konto: 4212..
Sondermaßnahme Rückstellung
Haushaltsjahre: 2021
Ansätze
des o. a. Produktkontos 175.000 €
Aufwand i. H. v. einmalig lfd. 175.000 €
Ertrag i. H. v. einmalig lfd. €
im Finanzhaushalt Produkt: 60901 Konto: 00400/781000
Invest.-Nr.: 064
Haushaltsjahre: 2021
Planwerte
der Investitionsposition 555.000 €
Auszahlungen i. H. v. (infolge dieser Vorlage) 555.000 €
Einzahlungen i. H. v. €
Die investive Maßnahme
übersteigt das Volumen von 500.000,- Euro und erfordert eine
Wirtschaftlichkeits- und Folgekostenberechnung; die Maßnahme liegt unter 500.000,-Euro
und erfordert eine Folgekostenberechnung (s. nachstehenden Absatz)
Der Wirtschaftlichkeits- und
Folgekostenvergleich bzw. die Folgekostenberechnung nach
§ 12 KomHKVO ist beigefügt.
Es entstehen Folgekosten für Abschreibungen 25 J 22.200 €
Zinsen rd. 5.000 €
€
€
€
Gesamt 22.700 €
Es entsteht
außerordentlicher Aufwand in Höhe von €
Die vorh. Anlagen sind
abgeschrieben (Restwert:1€) €
Hinweise:
Deckungsmittel stehen beim o.
a. Produkt, Kontonr. zur Verfügung
Deckung erfolgt im Rahmen des
zugehörigen Budgets/Deckungskreises
Deckungsvorschlag:
Produktkonto
Deckungsmittel stehen nicht
zur Verfügung
Aufgestellt: 14.12.2020, SG 211
Datum,
Name