Beschlussvorschlag:
2. Der Abschluss dieser Vereinbarung im Vorgriff auf den Investitionsplanansatz 2014 (120.000 €) stellt eine Verpflichtung dar, die einer haushaltsrechtlichen Ermächtigung bedarf. Hierfür wird einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 120.000 € zugestimmt. Die Deckung erfolgt im Rahmen der beim Produkt 60901 bereitstehenden Verpflichtungsermächtigungen.
Sachdarstellung:
Die Niedersächsische
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr -Geschäftsbereich Nienburg- (NLStBV)
plant zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse die Umgestaltung des
Kreuzungsbereiches Verdener Landstraße (B125) Nordring (B214) in einen
Kreisverkehrsplatz. Hierdurch soll die Leichtigkeit der Verkehrsströme,
insbesondere des LKW-Verkehrs, erheblich gesteigert werden. Die bereits
umgesetzten Kreisverkehrsplätze zeigen dieses eindrucksvoll. Die
Simulationsberechnungen der NLStBV weisen nach, dass nach dem Umbau Wartezeiten
in der Verkehrsspitzenzeit von 7°° bis 8°° Uhr von höchstens 11 Sekunden zu
erwarten sind.
Angestrebt
ist eine gemeinsam abgestimmte Ausführung der Umgestaltung der Verdener
Landstraße (E-Center) und dem o. g. Kreisverkehrsplatz im Jahr 2014. Nach der Beschlussfassung
zur Umgestaltung der Verdener Landstraße werden entsprechende
Abstimmungsgespräche geführt.
Grundlage
der Vereinbarung (Anlage) sind das Bundesfernstraßengesetz (FStrG), die
Straßenkreuzungsrichtlinien (StrKR), sowie die über ein Planfeststellungsverfahren
bzw. eine Plangenehmigung rechtlich abzusichernde Ausbauplanung der
Straßenbauverwaltung.
Dem
entsprechend ergibt sich eine Kostenbeteiligung der Stadt Nienburg/Weser von
22,5 % der anfallenden Kosten.
Die
Kostenberechnung der NLStBV, mit Stand vom 31.05.2012, beläuft sich auf
insgesamt 532.000,- € incl. 19% MwSt. Der Kostenanteil der Stadt Nienburg/Weser
beträgt somit 119.700,-€. Es erfolgt eine Prüfung auf Förderung nach dem
Entflechtungsgesetz.
Änderungen
an der vorh. Straßenbeleuchtungsanlage sind zu 100% durch die
Infrastrukturgesellschaft Nienburg GmbH zu tragen, sind aber nach dem jetzigen
Planungsstand nicht notwendig.
Die Stadt
Nienburg/Weser wird bei dem weiteren Verfahren zur Plangenehmigung offiziell beteiligt.
Zurzeit befindet sich das Projekt in der Vorentwurfsphase.
Die
Zustimmung zur Kreuzungsvereinbarung ist für die Landesbehörde
Planungssicherheit zur weiteren Planung. Die vorliegende Kostenberechnung liegt
dem Vorentwurf zu Grunde.
Die
geplanten Mittel (120.000 €) sind im Haushaltsplan 2013 für das Haushaltsjahr
2014 veranschlagt und im Produkt 60901 der Investitionsnummer 60901.040
zugeordnet.
Hierzu ist im
Haushalt 2013 keine separate Verpflichtungsermächtigung eingerichtet. Durch die
zeitliche Verschiebung der Umgestaltung der Verdener Landstraße aufgrund des
Beschlusses durch den Bauausschuss, wird die Verpflichtungsermächtigung für das
Jahr 2014 nicht vollständig in Anspruch genommen, so dass 120.000 € (rd. 1,3 %)
des im Produktbudget 60901 verfügbaren VE-Gesamtbetrages (2014: 9.722.600 €)
auf diese Maßnahme zu übertragen sind, ohne den satzungsmäßigen Höchstbetrag zu
überschreiten.
Finanzierung
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
im Ergebnishaushalt
Produkt: Konto:
Planjahre:
Aufwand i. H. v. einmalig laufend €
Ertrag i. H. v. einmalig laufend €
im Finanzhaushalt
Produkt: 60901 Konto: 787200
Planjahre: 2014
Auszahl. i. H. v. einmalig laufend 120.000 €
Einzahl. i. H. v. einmalig laufend €
Die investive Maßnahme übersteigt das Volumen von 50.000,- Euro und erfordert eine Wirtschaftlichkeits- und Folgekostenberechnung; die Maßnahme liegt unter 50.000,-Euro und erfordert eine Folgekostenberechnung
Der Wirtschaftlichkeits- und Folgekostenvergleich bzw. die Folgekostenberechnung nach § 12 GemHKVO ist beigefügt.
Es entstehen Folgekosten für Abschreibungen 4.800,00 €
Zinsen 4.800,00 €
Personalkosten €
Sachkosten 500 €
Gesamt 10100 €
Es entsteht außerordentlicher Aufwand in Höhe von €
(z. B. ao Abschreibungen f. Abbruch, Verlust, Diebstahl)
Hinweise: Es ist eine apl. Verpflichtungsermächtigung erforderlich
Deckungsmittel stehen beim o. a. Produkt, Kontonr. zur Verfügung
Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets/Deckungskreises
Die Deckung erfolgt durch: VE-Umschichtung im Produkt 60901
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung
Vorschlag zur Deckung:
Aufgestellt: 07.03.2013, Steinbeck
Datum, Name