Hier:
1. Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen
2. Beschluss über die öffentliche Auslegung
Beschlussvorschlag:
1. Den eingegangenen Stellungnahmen wird - wie in der Anlage 1 ausgeführt – stattgegeben bzw. nicht gefolgt. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 189 – Ortsteil Holtorf – „Zwischen Rotdornweg
und Verdener Landstraße“ wird einschließlich Begründung [Anlagen 2 und 3] gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Gleichzeitig wird die Behördenbeteiligung gemäß § 4 (2) BauGB durchgeführt.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist aufgrund der Bestimmungen von § 13a Abs.
2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB nicht erforderlich.
Sachdarstellung:
Der Rat der
Stadt Nienburg/Weser hat in seiner Sitzung am 27.10.2020 den
Aufstellungsbeschluss und den Beschluss über die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan Nr. 189 – Ortsteil Holtorf –
„Zwischen Rotdornweg und Verdener Landstraße“ gefasst [vgl. Beschlussvorlage Nr. 6/053/2020].
Als allgemeines Ziel und Zweck der Planung sind die Nachverdichtung bereits bebauter Grundstücke durch Ermöglichung der Errichtung einiger weniger weiterer Wohngebäude, und damit die Deckung des Bedarfs an neuen Wohnbaugrundstücken genannt, womit die Ausweisung weiterer Baugebiete im bislang unbesiedelten Außenbereich begrenzt werden kann, wodurch sowohl der Landschaftsraum geschont wird als auch Kosten für die Erschließung eingespart werden können.
Als Mittelzentrum
ist die Stadt Nienburg/Weser laut Regionalem Raumordnungsprogramm (RROP) des
Landkreises Nienburg ein Standort mit der Schwerpunktaufgabe für die Sicherung
und Entwicklung von Wohnstätten. Dieser Aufgabe ist u. a. durch das
Bereitstellen von Wohnbaufläche Rechnung zu tragen, wobei gleichzeitig ein
sparsamer Flächenverbrauch anzustreben ist.
Das
Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 189 „Zwischen Rotdornweg und Verdener
Landstraße“ ist zu einem Großteil bereits bebaut. Die Aufstellung des
Bebauungsplans beabsichtigt eine Nachverdichtung des bestehenden
Siedlungsbereichs und somit die Unterstützung der o. g. raumordnerischen
Ziele.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §
3 (1) BauGB wurde im Rahmen eines zweiwöchigen öffentlichen Aushanges des Planentwurfs
mit Begründung in der Zeit vom 26.11.2020 bis 11.12.2020 durchgeführt.
Zudem wurde der Öffentlichkeit im Rahmen einer
Informationsveranstaltung am 26.11.2020 Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung
gegeben.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden gemäß § 4
(1) BauGB (Scoping-Verfahren) erfolgte mit Schreiben vom 26.11.2020.
Hierbei wurde vom Bundesamt für Infrastruktur,
Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr bezüglich der Lage des
Plangebiets im Interessengebiet einer militärischen LV-Radaranlage eingebracht.
Ebenfalls wurden Anregungen der Industrie- und Handelskammer Hannover zum
Festsetzungsvorschlag bezüglich der Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben mit
zentrenrelevanten oder nahversorgungsrelevanten Hauptsortimenten
hervorgebracht. Weitere Anpassungen ergaben sich aus der Stellungnahme der
Kommunalarchäologie Schaumburger Landschaft bezüglich der archäologischen
Denkmalpflege sowie des Sachgebiets 73 der Stadt Nienburg/Weser zur
Oberflächenentwässerung.
Von privater Seite wurde im Rahmen der
Informationsveranstaltung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eine
vorhabenbezogene Stellungnahme vorgebracht, deren Inhalte nicht in
unmittelbarem Zusammenhang mit dem Bebauungsplan 189 stehen. Des Weiteren hat
eine Prüfung ergeben, dass für eine Festsetzung bezüglich der Inhalte der
Stellungnahme im o. g. Bebauungsplan keine rechtlichen Voraussetzungen
vorliegen.
Sämtliche vorgebrachten Anregungen wurden im Zuge der
Abwägung tabellarisch zusammengestellt und abgewogen [s. Anlage 1]. Wenn möglich bzw. erforderlich, wurde den
Anregungen/Hinweisen entsprochen.
Verwaltungsseitig
wird daher nun die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 189 –
Ortsteil Holtorf – „Zwischen Rotdornweg und Verdener Landstraße“ wie auch die
Durchführung des Behördenbeteiligungsverfahrens empfohlen.
Anlagen:
- Tabellarische Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen
- Zeichnerische und textliche Festsetzungen des Bebauungsplans Nr.
189 – Ortsteil Holtorf – „Zwischen Rotdornweg und Verdener Landstraße“
(Entwurf)
- Begründung zum Bebauungsplan Nr. 189 – Ortsteil Holtorf – „Zwischen
Rotdornweg und Verdener Landstraße“ (Entwurf)
- Schallgutachten zum Bebauungsplan Nr. 189 – Ortsteil Holtorf –
„Zwischen Rotdornweg und Verdener Landstraße“ (Entwurf)*
*) Bei der
Anlage 4 handelt es sich um ein technisches Gutachten, welches als Grundlage
für immissionsschutzrechtliche Festsetzungen des Bebauungsplans [Anlage 2] erstellt wurde. In der
Begründung [Anlage 3] wird hierauf
eingegangen. Zudem wird das schalltechnische Gutachten als Anlage der
Begründung beigefügt und ist somit Bestandteil des auszulegenden Plans. Es ist
jedoch nicht allgemeinverständlich gehalten und zudem aufgrund der
Farbdarstellungen der Immissionskarten im Schwarz-Weiß-Druck schwer
nachvollziehbar. Es wird daher aus diesen und aus Gründen des
Ressourcenschutzes nicht in der Druckfassung verteilt, ist jedoch im
Ratsinformationssystem online einsehbar. Sollten Sie als Gremienmitglied
dennoch ein Interesse an einer Druckversion der Anlage 4 haben, so wird Ihnen
diese auf Wunsch in der Farbfassung zugestellt.