Beschlussvorschlag:
Die als Anlage beigefügte 1. Änderungssatzung der
Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Nienburg/Weser wird beschlossen.
Sachdarstellung:
Die Stadt Nienburg/Weser hat auf Grundlage der Niedersächsischen Gemeindeordnung am 22.10.2013 die Neufassung der Abwasserbeseitigungssatzung beschlossen.
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in Niedersachsen gibt in Abstimmung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz in unterschiedlichen Zeitabständen eine Muster-Abwasserbeseitigungssatzung heraus. Auf Grundlage dieser Muster-Abwasserbeseitigungssatzung ist die Abwasserbeseitigungssatzung für die Stadt Nienburg/Weser erstellt worden.
Mit Unterstützung der DWA, Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände den Anhang 1 der Muster-Abwasserbeseitigungssatzung überarbeitet. Die Aktualisierung betrifft ausschließlich die Labor-Meßverfahren und die Veröffentlichungsdaten der Normen.
Mit der Neufassung der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Nienburg/Weser wurden die Grenzwerte der Einleitungsbedingungen in den Anhang 1 ausgegliedert. Mit Übernahme des Wortlautes des Anhangs 1 der Muster-Abwasserbeseitigungssatzung ist eine Forderung der vormals gültigen Schmutzwasser-Beseitigungssatzung nicht mehr enthalten. Für die Annahme von speziellem gewerblichem Abwasser stellt diese Anforderung ein erforderliches Entscheidungskriterium dar. Die unten aufgeführte Formulierung wird als Punkt 9 im Anhang 1 zur Abwasserbeseitigungssatzung mit aufgenommen.
9. Schmutzwasser darf nicht eingeleitet werden, wenn das Verhältnis
des biologischen Sauerstoffbedarfs (BSB5 homogenisiert) zum
chemischen Sauerstoffbedarf (CSB homogenisiert) kleiner als 1 : 5 ist.