Beschlussvorschlag:
Die in der Anlage 1
a-f beigefügten „Richtlinien über die Sportförderung der Stadt Nienburg/Weser“
sind ab dem 01.01.2015 bei der Vergabe von Zuschüssen aus
Sportförderungsmitteln anzuwenden.
Sachdarstellung:
Die Stadt Nienburg unterstützt und fördert
bereits seit vielen Jahren die im Nienburger Stadtgebiet ansässigen
Sportvereine. Diese Sportförderung beinhaltet bis heute neben einer kostenlosen
Nutzung der städtischen Sportanlagen durch die Sportvereine (gemäß
Ratsbeschluss vom 11.03.1975) u. a. auch die Gewährung von Zuschüssen aus
Sportförderungsmitteln zur Jugendarbeit der Sportvereine sowie zu den Kosten
der Anmietung von Sportanlagen. Zudem wurden zahlreiche regionale und
überregionale Sportveranstaltungen finanziell und auch personell unterstützt.
Seit dem Jahr 1995 gibt es bei der Stadt
Nienburg „Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen aus
Sportförderungsmitteln an Vereine und Verbände“, durch die jedoch nur ein
kleiner Teil der mittlerweile sehr komplexen städtischen Sportförderung
geregelt werden konnte.
Besonders in den vergangenen Jahren ist
wiederholt aufgefallen, dass eine umfassende, gleichmäßige und vor allem aber
auch gerechte Förderung der Nienburger Sportvereine durch die Stadt Nienburg
mit den bestehenden Regelungen und Verfahren in der Praxis häufig nur
ansatzweise möglich ist.
Dem Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport
wurde in seiner Sitzung am 17.02.2010 über die Entwicklung der städtischen
Sportförderung berichtet. Ebenso wurde dem Verwaltungsausschuss (in seiner Sitzung
am 15.03.2010) und dem Rat der Stadt Nienburg (in seiner Sitzung am 27.04.2010)
zu dieser Thematik berichtet.
Der Rat erteilte der Verwaltung daraufhin in
seiner o. g. Sitzung den folgenden Auftrag:
Im Rahmen des Arbeitskreises
„Sportförderung“ (Arbeitskreis), der daraufhin gebildet wurde und an dem
Vertreterinnen und Vertreter des Rates und der Verwaltung teilnahmen, wurden
mittlerweile neue „Richtlinien über die Sportförderung der Stadt Nienburg/Weser“
(Sportförderungsrichtlinien) erarbeitet (siehe Anlagen 1a-f), die eine möglichst umfassende und gerechte
Regelungen für die Sportförderung vorgeben. Die vom Rat ebenfalls geforderte
Kostenneutralität wurde hierbei insoweit besonders berücksichtigt, dass es zu
keiner Erhöhung der bisher im Bereich der Sportförderung zur Verfügung
stehenden HH-Mittel kommt. Es findet lediglich eine Umverteilung der
betreffenden HH-Mittel innerhalb dieses Bereiches statt.
Die Sportförderungsrichtlinien wurden den in
der Stadt Nienburg ansässigen Sportvereinen am 08.01.2014 im Rahmen einer
Sitzung des Arbeitskreises vorgestellt und erläutert. Die anschließend von den
Sportvereinen angeregten Änderungen oder Ergänzungen der
Sportförderungsrichtlinien wurden im Arbeitskreis eingehend besprochen und bei
einer abschließenden Überarbeitung des Entwurfs der Sportförderungsrichtlinien
berücksichtigt.
Auf eine stadtseitige Förderung der
Eigeninitiative und Eigenleistungen der Nienburger Sportvereine sowie eine
Förderung des damit verbundenen Engagements im Ehrenamt wird in den neuen
Sportförderungsrichtlinien ausdrücklich in der Einleitung hingewiesen.
Auf folgendes wird ergänzend hingewiesen:
Mietkosten, die z. B. für die Nutzung des Kursbeckens entstehen, sollen
im Hinblick auf das dort von den Vereinen angebotene und in der Regel von den
Teilnehmern/-innen zusätzlich zu bezahlende Kursangebot (Gesundheitssport,
Wassergymnastik, Schwimmkurse, etc.), wodurch die Sportvereine zusätzliche
Einnahmen erzielen können, nicht bezuschusst werden (siehe Ziffer 2.3, 2.
Absatz, der Sportförderungsrichtlinien).
Die Höhe möglicher Kürzungen wird in den Ausführungsbestimmungen zu den
Sportförderungsrichtlinien geregelt (siehe Anlage
1 b).