Beschlussvorschlag:
Die Wahl eines
Seniorenbeirates soll gemäß anliegender Wahlordnung für eine Delegiertenwahl
erfolgen. Aus organisatorischen und Kostengründen ist das Wahlverfahren per
Delegiertenversammlung durchzuführen. Die Wahl wird im 1. Quartal 2015
durchgeführt.
Sachdarstellung:
Folgende
Wahlordnungen wurden zu den einzelnen Wahlformen entwickelt:
1.) Wahlform Delegiertenwahl
„Delegierte“
sind gewählte oder persönlich von einer dazu befähigten Instanz beauftragte
Akteure, denen die Aufgabe der konkreten Aktion (hier: Wahl als VertreterIn des
Vereines oder Verbandes in den Seniorenbeirat der Stadt Nienburg/Weser) als
Einzelvollmacht zukommt.
Bei der
Delegiertenwahl werden alle Vereine und Verbände, gemeinnützige Einrichtungen
und in der Stadt vertretene Glaubensgemeinschaften im Stadtgebiet aufgefordert,
eine Bewerberin bzw. einen Bewerber und Delegierte zu benennen. Laut Empfehlung
des Landesseniorenrates müssen mindestens 20 Mitglieder über 60 Jahre
nachgewiesen werden können, um Delegierte bzw. BewerberInnen vorschlagen zu
dürfen.
Das
Wahlverfahren selbst kann in Form der öffentlichen Wahlversammlung, zu der
durch die Presse eingeladen wird, erfolgen.
Alternativ
ist auch eine Wahl durch die Delegiertenversammlung möglich. Für die
Kostenberechnung wurde eine Delegiertenversammlung mit ca. 60 Mitgliedern
zugrunde gelegt.
Die detaillierte
Kostenermittlung hat eine Gesamtsumme in Höhe von
ca. 1.800,--
€ für eine Delegiertenwahl ergeben.
2.) Wahlform
Urnenwahl
Die
Urnenwahl ist ein einfaches und ein für alle Beteiligten Wahlverfahren der
Abgabe von Stimmen in eine Urne.
Alle
Wahlberechtigten werden per Wahlbenachrichtigungskarte zur Wahl aufgefordert. Um
die Kosten zu minimieren, könnten für einen zuvor bestimmten Wahlzeitraum (z.B.
2 Wochen) fest installierte Urnen (z.B. je eine Urne pro Ortsteil und eine für
das Stadtgebiet) als sogenannte Wahlbezirke festgelegt werden. Die Urnen
müssten im öffentlichen Raum (z.B. Rathaus, Schule, o.ä.) installiert werden,
damit das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt und Wahlfälschungen ausgeschlossen werden
können. Die dauerhafte Einrichtung von Wahlvorständen im Wahlzeitraum könnte
damit überflüssig werden. Ein mobiler Wahldienst wäre für diese Wahlform als
zusätzliche Unterstützung denkbar, würde allerdings die Gesamtkosten deutlich
erhöhen.
Eine grobe
Kostenermittlung ergab die Gesamtsumme von 14.500 €.
3.) Wahlform Briefwahl
Alle
Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet haben und
seit mindestens 3 Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Nienburg/Weser
haben, werden durch Benachrichtigung und zeitgleicher Zustellung aller
Briefwahlunterlagen dazu aufgefordert, bis zu einem zu bestimmenden Stichtag
per Briefwahl ihre Stimme zur Wahl des Seniorenbeirates abzugeben.
Durch
Portogebühren und frankierten Rücklauf sind die Kosten für eine Briefwahl sehr
hoch. So belaufen sich die Gesamtkosten laut Ermittlung auf rund 12.500 €.
Finanzierung
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
im Ergebnishaushalt
Produkt: 50204 Konto: 443166
Planjahre: 2015 2016 2017
Aufwand i. H. v. einmalig laufend 6.300 6.000 6.000 €
Ertrag i. H. v. einmalig laufend €
im Finanzhaushalt
Produkt: Konto:
Planjahre:
Auszahl. i. H. v. einmalig laufend €
Einzahl. i. H. v. einmalig laufend €
Die investive Maßnahme übersteigt das Volumen von 50.000,- Euro und erfordert eine Wirtschaftlichkeits- und Folgekostenberechnung; die Maßnahme liegt unter 50.000,-Euro und erfordert eine Folgekostenberechnung
Der Wirtschaftlichkeits- und Folgekostenvergleich bzw. die Folgekostenberechnung nach § 12 GemHKVO ist beigefügt.
Es entstehen Folgekosten für Abschreibungen €
Zinsen €
Personalkosten €
Sachkosten €
Gesamt €
Es entsteht außerordentlicher Aufwand in Höhe von €
(z. B. ao Abschreibungen f. Abbruch, Verlust, Diebstahl)
Deckungsmittel stehen beim o. a. Produkt, Kontonr. zur Verfügung
Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets/Deckungskreises
Die Deckung erfolgt durch:
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung
Vorschlag zur Deckung: Mittelanmeldung 2015 in Höhe von 1.800 €
Aufgestellt: 15.09.2014, Kreide
Datum, Name