Umgestaltung der Bushaltestellen "Kreuzkirche" und "Sparkasse" Langendamm
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Neugestaltung der Bushaltstelle „Kreuzkirche“ in der Oppermannstraße wird in
der Trägerschaft der Stadtbusgesellschaft Nienburg/Weser mbH mit einem
geschätzten Umfang von 30.600,00 € inkl. MwSt. beschlossen.
2.
Im
Rahmen der Umgestaltung der Bushaltestelle „Kreuzkirche“ in der Oppermannstraße
werden durch die Stadt Nienburg/Weser
die Teilabschnitte B und C in einem Umfang von insgesamt 43.400,- € brutto
saniert.
3.
Die
Neugestaltung der Bushaltestelle Langendamm „Sparkasse“ wird in der
Trägerschaft der Stadtbusgesellschaft Nienburg/Weser mbH mit einem
geschätzten Umfang von rd. 21.700,- € inkl. MwSt. beschlossen.
Sachdarstellung:
Im laufenden Jahr
werden folgende Bushaltestellen im Auftrag und Rechnung der Stadtbusgesellschaft
Nienburg/Weser mbH behindertengerecht umgestaltet:
1.
Nienburg
„Kreuzkirche“
2.
Langendamm
„Sparkasse“
Hierfür
wurde jeweils die erforderliche Förderung durch die Stadtbusgesellschaft
Nienburg/Weser mbH beantragt und
mit Bescheid 07.01.2015 vom Landkreis Nienburg/Weser bewilligt. Die
Förderquote beträgt 100 %.
Gem. der
Förderrichtlinie werden allerdings nur die Kosten für den direkten Bereich der
Bushaltestelle gefördert.
1. Nienburg „Kreuzkirche“
Die Baukosten
des Umbaus für die in Rede stehende Haltestelle „Kreuzkirche“ (Anlage 1) werden
hierfür auf 30.600,- € geschätzt.
Die sich
anschließenden Bereiche in der Oppermannstraße sind mittlerweile so defekt,
dass eine Umgestaltung der Bushaltestelle hier nur sinnvoll erfolgen kann, wenn
sie ebenfalls wieder hergestellt werden. (Anlage 3)
Durch den
Eingriff der Hauptmaßnahme wird der Aufbau der sich anschließenden Bereiche
nochmals so stark in Mittleidenschaft gezogen, dass eine Verkehrsgefährdung
nicht ausgeschlossen werden kann. Der Hochbord der Gehwege hat keine
Betonbettung, der Straßenaufbau ist gleichfalls nicht für die heutige Belastung
ausgelegt. Das vorh. Pflaster hat keine kraftschlüssige Verbindung, so dass die
einzelnen Steine nicht zum Halten gebracht werden, insbesondere wenn das vorh.
Gefüge der Fahrbahndecke gestört wird.
Daher ist
nur eine Gesamtsanierung des dargestellten Bereichs technisch sinnvoll und
wirtschaftlich.
Der infrage
kommende Bereich wurde in drei Teilabschnitte und den anfallenden Kosten
geteilt (Anlage 2):
·
A |
Haltestelle |
30.600,-€ brutto |
förderfähig |
·
B |
Anschluss Einmündung Berliner Ring |
14.200,-€ brutto |
nicht förderfähig |
·
C |
gegenüber liegende Gehweg |
29.200,-€ brutto |
nicht förderfähig |
Die
erforderlichen Mittel für die Bereiche B und C über 43.400,- € sind im Haushalt
2015 nicht gesondert ausgewiesen.
Auf dem
Konto der „Allgemeinen Straßenunterhaltung“ stehen 100.000,- € zur Verfügung.
2. Langendamm „Sparkasse“
Hier wird die
stadtauswärts führende Seite umgestaltet (Anlage 4).
Die vorh.
Busbucht wird zurück gebaut, so dass ausreichend Platz für Rollstühle angeboten
werden kann.
Für die bessere Orientierung der sehbehinderten Fahrgäste werden die Haltestellen mit einem taktilen Leitsystem ausgestattet, die Blinde und Sehbinderte im Bereich der Haltestelle an die Buseinstiege führt.
Die Gosse wird
zweireihig mit Gossenwürfel 16/16/14 cm hergestellt. Die Asphaltdecke wird in
einer Breite von rd. 1,00 m als Anschluss an die neu gesetzte Gosse erneuert.
Die
Kostenberechnung vom 24.07.2014 beläuft sich auf rd. 21.700,- incl. MwSt.
Nicht
förderfähige Kosten werden hier nicht erwartet.
Für beide
dargestellten Haltestellen werden keine Wartehallen vorgesehen.
Da die Maßnahme
gem. Förderbescheid bis zum 31.12.2015 abgeschlossen sein muss, ist die
Ausschreibung der Arbeiten zeitnah durchzuführen. Der Ortsrat Langendamm soll
daher in seiner Sitzung am 18.06.2015 entsprechend informiert werden.
Finanzierung
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
im Ergebnishaushalt
Produkt: 60901 Konto: 421220
Planjahre: 2015
Aufwand i. H. v. einmalig laufend 43.400 €
Ertrag i. H. v. einmalig laufend €
im Finanzhaushalt
Produkt: Konto:
Planjahre:
Auszahl. i. H. v. einmalig laufend €
Einzahl. i. H. v. einmalig laufend €
Die investive Maßnahme übersteigt das Volumen von 50.000,- Euro und erfordert eine Wirtschaftlichkeits- und Folgekostenberechnung; die Maßnahme liegt unter 50.000,-Euro und erfordert eine Folgekostenberechnung
Der Wirtschaftlichkeits- und Folgekostenvergleich bzw. die Folgekostenberechnung nach § 12 GemHKVO ist beigefügt.
Es entstehen Folgekosten für Abschreibungen €
Zinsen €
Personalkosten €
Sachkosten €
Gesamt €
Es entsteht außerordentlicher Aufwand in Höhe von €
(z. B. ao Abschreibungen f. Abbruch, Verlust, Diebstahl)
Deckungsmittel stehen beim o. a. Produkt, Kontonr. zur Verfügung
Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets/Deckungskreises
Die Deckung erfolgt durch:
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung
Vorschlag zur Deckung:
Aufgestellt: 22.04.2015, Steinbeck
Datum, Name