Herstellung der Bushaltestelle "Neue Burg" Langendamm
Beschlussvorschlag:
Die Herstellung
der Bushaltestelle „Neue Burg“ wird entsprechend der Planung vom 03.11.2014 und
der aktuellen Kostenberechnung vom 22.04.2015 über 39.300,- € incl. MwSt.
beschlossen.
Sachdarstellung:
Im Nienburger Ortsteil Langendamm befindet sich am Führser Mühlweg das Wohn- und Arbeitsprojekt Neue Burg. Diese Einrichtung betreut seelisch und körperlich behinderte Menschen.
Die Bewohner gehen tagsüber einer geregelten Tagesstruktur nach. Diese kann sich auch außerhalb des Geländes befinden. Damit soll die Eingliederung in die Gesellschaft gefördert werden.
Um dies zu ermöglichen, wurde angeregt, im Nahbereich der Einrichtung eine Bushaltestelle zu errichten. Damit besteht die Möglichkeit, die Linien 42, 50 und 51 anzubinden.
Mit einer verkehrsbehördlichen Anordnung vom 05.11.2012 wurde die Einrichtung einer provisorischen Haltestelle genehmigt. Somit wurde ein erster Schritt vollzogen, die Bewohner der Einrichtung in den öffentlichen Personennahverkehr mit einzubinden.
Die Haltestelle wurde vorerst als Provisorium hergestellt und mit einem Haltestellenschild und einer unbefestigten Wartefläche ausgestattet.
Nach den bisherigen Beobachtung und Erfahrungen wird die Haltestelle insbesondere von den Bewohnern der Einrichtung genutzt. Dabei handelt es sich häufig auch um mobilitätseingeschränkte Menschen, die auf eine barrierefreie Nutzung der Haltestelle angewiesen sind.
Somit ist ein barrierefreier Ausbau zwingend erforderlich.
Der Ausbau der Haltestelle wird beidseitig ausgeführt.
Stadtauswärts wird die provisorische Wartefläche ausgekoffert und mit Pflaster befestigt. Am Fahrbahnrand werden Busbordsteine mit der entsprechenden Höhe (18 cm) eingebaut. Um die erforderliche Länge für eine Bushaltestelle (12 m) zu erhalten, ist auf der westlichen Seite ein Hochstamm zu beseitigen. Um diesen Verlust auszugleichen, wird an anderer Stelle entlang des Führser Mühlweges Ersatz gepflanzt.
Außerdem muss für die Erreichbarkeit der westlichen Haltestelle eine Absenkung des Bordsteines hergestellt werden. Für die bessere Orientierung der sehbehinderten Fahrgäste werden die Haltestellen mit einem taktilen Leitsystem ausgestattet, die Blinde und Sehbinderte im Bereich der Haltestelle an die Buseinstiege führt.
Da die stadteinwärts fahrenden Linien alle aus Richtung B6 kommen, wird auf der östlichen Seite zusätzlich eine Wartehalle als Wetterschutz vorgesehen.
Für die östliche Haltestelle wird zusätzliche Fläche benötigt, da die vorhandenen Flächen für den barrierefreien Ausbau nicht ausreichen. Um Rollstuhlfahrern die erforderliche Bewegungsfreiheit zu geben, muss eine Fläche von mindestens 2,50 Breite zur Verfügung stehen. Da dies momentan nicht gegeben ist, wird vom Grundstück der Einrichtung „Neue Burg“ unentgeltlich Fläche zur Nutzung für die Haltestelle bereitgestellt.
Diesbezüglich wird mit der Einrichtung ein Nutzungsvertrag abgeschlossen.
Gem. der
aktuellen Kostenberechnung nach DIN 276-4 vom 22.04.2015 betragen die Kosten 39.300,-
€ incl. MwSt.
Hierfür wurden
Fördermittel aus Regionalisierungsmitteln nach dem §7 (5) Niedersächsisches
Nahverkehrsgesetz mit Bescheid vom 16.04.2015 über 28.000,- €, ein
entsprechender Anpassungsantrag über den verbleibenden Betrag über 11.300,- €
wurde gestellt.
Die Maßnahme wird
grundsätzlich zu 100 % gefördert.
Auf dem
Produktkonto 60901.787200 – Invest.-Nr. 60901.010 – steht der erforderliche
Auszahlungsbedarf durch übertragene Restmittel (40.882,04 €) zur Verfügung.
Die Maßnahme ist
bis zum 31.12.2015 abzuschließen. Um eine möglichst zeitnahe Umsetzung zu
erreichen, soll der Bauausschuss bereits in seiner Sitzung am 21.05.2015 die
Angelegenheit beraten, so dass der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 01.06.2015
die Maßnahme beschließen kann.
Der Ortsrat
Langendamm wird daher in seiner Sitzung am 18.06.2015 entsprechend über die
Maßnahme informiert.
Finanzierung
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
im Ergebnishaushalt
Produkt: Konto:
Planjahre:
Aufwand i. H. v. einmalig laufend €
Ertrag i. H. v. einmalig laufend €
im Finanzhaushalt
Produkt: 60901 Konto: 787200 (INr. 60901.010)
Planjahre: 2015
Auszahl. i. H. v. einmalig laufend 39.900 €
Einzahl. i. H. v. einmalig laufend 39.900 €
Die investive Maßnahme übersteigt das Volumen von 50.000,- Euro und erfordert eine Wirtschaftlichkeits- und Folgekostenberechnung; die Maßnahme liegt unter 50.000,-Euro und erfordert eine Folgekostenberechnung
Der Wirtschaftlichkeits- und Folgekostenvergleich bzw. die Folgekostenberechnung nach § 12 GemHKVO ist beigefügt.
Es entstehen Folgekosten für Abschreibungen €
Zinsen €
Personalkosten €
Sachkosten €
Gesamt €
Es entsteht außerordentlicher Aufwand in Höhe von €
(z. B. ao Abschreibungen f. Abbruch, Verlust, Diebstahl)
Deckungsmittel stehen beim o. a. Produkt, Kontonr. zur Verfügung
Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets/Deckungskreises
Die Deckung erfolgt durch:
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung
Vorschlag zur Deckung:
Aufgestellt: 23.04.2015, Steinbeck
Datum, Name