Beschlussvorschlag:
Dem ersatzlosen
Abbau der folgenden Telefonstellen:
1 Langendamm Führser Mühlweg / Apotheke
2 Erichshagen Celler Str. 165 / Am Drosch
3 Holtorf Verdener Landstr. 131a / Am Lendenberg
4 Nienburg Lange Str. 96 / Ernst-Thoms-Platz
wird zugestimmt.
Sachdarstellung:
Bereits in den vergangenen Jahren wurden im Stadtgebiet durch die Deutsche Telekom AG nicht wirtschaftliche Telefonstandorte nach der Beteiligung der politischen Gremien abgebaut.
In den vergangenen
Jahren hat sich das Telefonieverhalten in der Gesellschaft durch die
Vollversorgung im Bereich Festnetz und Mobilfunk stark gewandelt. Die Nutzung öffentlicher
Telefone ist drastisch gesunken und weiter stark rückläufig, was den Betrieb
der Standorte extrem unwirtschaftlich macht.
Durch die äußerst
geringen Einnahmen wird deutlich, dass ein Bedarf an öffentlicher Telefonie an
diesen Standorten kaum vorhanden ist.
Entsprechend der Empfehlungen der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände vom 28.06.2012 ist der Abbau von unwirtschaftlichen öffentlichen Münz- und Kartentelefonen (Pflichtstandorte) durch die Kommune zu prüfen. Eine extreme Unwirtschaftlichkeit liegt bei unter 50,-€ Jahresumsatz.
Gem. des Antrags der Deutschen Telekom AG vom 06.02.2017 sind folgende Telefonstandorte betroffen.
Drei der vier betroffenen Standorte sind so
genannte Pflichtstandorte, bei denen die Stadt ein Einspruchsrecht hat. Bei dem
Nichtpflichtstandort in Langendamm besteht lediglich eine Informationspflicht.
Besonders im
Hinblick des Abbaus des Telefons im Ortsteil Erichshagen-Wölpe Celler Straße/Am
Drosch ist festzustellen, dass aktuell betriebene Münztelefone aufgrund des
technologischen Alters im Rahmen der Umstellung des gesamten Telefonnetzes auf
IP-Technologie (IP steht für Internet-Protokoll) zum Ende des Jahres 2017 vom
Markt genommen werden – daher hat dieser Standort die höchste Abbaupriorität im
Jahr 2017.
Sollte nach
erteilter Zustimmung zum Rückbau ein späterer Widerruf dieser Zustimmung durch
die kommunalen Entscheidungsträger wegen geänderter Sachlage (also der
Bedarfssituation vor Ort) erfolgen, sagt die Telekom zu, einen Standort, der
zumindest mit einem sogenannten Basistelefon ausgestattet ist, wieder neu zu
errichten.
Ein genereller Ersatz durch die sogenannten Basistelefone wird allerdings nicht empfohlen, da diese keine Akzeptanz in der Bevölkerung finden, wie bei den bereits vorhandenen in Langendamm (Führser-Mühlweg/Apotheke) und Holtorf (Verdener Landstraße 131) festzustellen ist.
Das Basistelefon kann nur mit dem Zahlencode einer speziellen Telefonkarte (Calling-Card) oder Kreditkarte benutzt werden. Darüber hinaus können R-Gespräche geführt werden.
Es zeigt sich daher immer deutlicher, dass
die Standorte aus wirtschaftlichen und vernünftigen Gründen nicht mehr zu
halten sind. Darüber hinaus befinden sich die Telefonstellen in einem desolaten
Zustand.
Die Befürchtung, dass bei dringendem Bedarf
kein Telefon zur Verfügung steht, kann sicherlich relativiert werden.
Das Statistische Bundesamt
hat hierzu am 18.10.2016 mitgeteilt:
„WIESBADEN – 5% der privaten Haushalte
in Deutschland besaßen Anfang 2016 kein mobiles Telefon (zum Beispiel Handy
oder Smartphone). … ist der Ausstattungsgrad mit Mobiltelefonen innerhalb von
zehn Jahren um 15 Prozentpunkte gestiegen – von gut 80% der Haushalte im Jahr
2006 auf 95% der Haushalte Anfang 2016.
Am
häufigsten mit Handys ausgestattet waren Haushalte mit Kindern: Nahezu alle Haushalte
von Alleinerziehenden und Paaren mit Kindern besaßen mindestens ein mobiles
Telefon. Bei den Einpersonenhaushalten lag der Ausstattungsgrad mit Mobiltelefonen
bei 91 %. Am wenigsten verbreitet waren Mobiltelefone in
Seniorenhaushalten mit Haupteinkommenspersonen im Alter von mindestens 80
Jahren (77 %).“
In der Anlage 2
sind die bereits ab 2011 abgebauten Telefonstellen dargestellt.
Um den Verwaltungsaufwand zu minimieren werden alle zur
Diskussion stehenden Telefoniestandorte in einer Vorlage behandelt, so dass die
zuständigen Ortsräte sowie der Bauausschuss über die jeweiligen Standorte gem.
§§ 93 (1) 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) befinden
können.