Beschlussvorschlag:
Herr Olaf
Eickmann, Nienburg, Eichenkamp 27, wird zum stellvertretenden Ortsbrandmeister
der Ortsfeuerwehr Langendamm auf 6 Jahre ernannt und in das
Ehrenbeamtenverhältnis berufen.
Sachdarstellung:
Der
bisherige stellvertretende Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Langendamm, Herr
Michael Wulff, Nienburg, Im Grunde 16, wurde in der außerordentlichen
Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Langendamm am 07.05.2017 für die
Ernennung zum Ortsbrandmeister vorgeschlagen. Es ist beabsichtigt, Herrn
Michael Wulff mit Ablauf des 30.06.2017 aus dem Amt als stellvertretender
Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Langendamm zu entlassen.
Durch
Beschluss der Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Langendamm am 07.05.2017
wurde Herr Olaf Eickmann, Nienburg, Eichenkamp 27, für die Ernennung zum
stellvertretenden Ortsbrandmeister vorgeschlagen.
Die nach §
20 Abs. 3 Niedersächsisches Brandschutzgesetz zu erfüllenden lehrgangs-mäßigen
und persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung zum stellvertretenden
Ortsbrandmeister hat Herr Eickmann nachgewiesen.
Der
Kreisbrandmeister und der Stadtbrandmeister wurden zu dem Vorschlag der
Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Langendamm gehört. Bedenken gegen die
Ernennung wurden nicht vorgetragen.
Gemäß § 5
Nr. 3 des Gebietsänderungsvertrages zwischen der Stadt Nienburg/Weser und der
Gemeinde Langendamm vom 07.02.1974 ist der Ortsrat Langendamm vor Ernennung des
stellvertretenden Ortsbrandmeisters zu hören.
Im Ausschuss
für Sicherheit und Ordnung ist die Angelegenheit in der Sitzung am 04.05.2017
im Zuge der Erörterungen für „Feuerwehrangelegenheiten“ kurz angesprochen
worden. Da bis zur Ratssitzung im Juni keine Sitzung des Fachausschusses mehr
stattfindet, wird auf eine vorherige Beratung dieser Angelegenheit verzichtet. Der
Vorgang wird in der nächsten Sitzung am 08.08.2017 dem Ausschuss für Sicherheit
und Ordnung zur Kenntnis gegeben.