Beschlussvorschlag:
Das neue
Feuerwehrhaus für die Ortsfeuerwehr Langendamm erhält eine Fahrzeughalle mit 6
Einstellplätzen auf der Grundlage der als Anlage beigefügten und mit der
Ortsfeuerwehr abgestimmten Raumbedarfsplanung (s. Spalte „qm NEU“).
Die
Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage baurechtliche Planungen
durchzuführen und eine Kostenermittlung vorzunehmen.
Sachdarstellung:
Der
Verwaltungsausschuss hat am 20. Juni 2016 dem Antrag der Ortsfeuerwehr
Langendamm auf Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses zugestimmt und die
Verwaltung beauftragt, entsprechende Planungen auf der Grundlage der
Empfehlungen der Arbeitsgruppe einzuleiten.
Zwischenzeitlich
ist der Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Nienburg/Weser beschlossen worden und
somit eine Anpassung des von der Arbeitsgruppe empfohlenen Raumkonzeptes
vorzunehmen.
Im Anhang
finden Sie das überarbeitete und mit der Ortsfeuerwehr Langendamm, vertreten
durch Herrn Stephan Ottens, abgestimmte Raumkonzept. Da dieser Planung keine
konkrete Gebäudeplanung (mit Grundrisszeichnungen) zugrunde liegt, ist die
Flächenaufstellung nicht abschließend. Flur- und sonstige Nebenflächen wurden
und konnten nicht bemessen oder kalkuliert werden. Entsprechendes gilt für die
Flächen für WC- und Sanitäranlagen.
Der
Feuerwehrbedarfsplan gibt für das Feuerwehrhaus der Ortsfeuerwehr Langendamm
wie folgt vor: „Für die Feuerwehr Langendamm ist ein Neubau nach DIN 14092 mit
6 Einstellplätzen erforderlich.“
Die
Ortsfeuerwehr ist derzeit mit 3 Fahrzeugen ausgestattet (LF 10/6, TLF 16/25,
MTW) und bedarf laut Maßnahmenplan von Brandschutzingenieur Manfred Fennen im
Jahre 2020 zusätzlich einen Gerätewagen Logistik 2. Auf Nachfrage gab Herr
Fennen an, dass ein zusätzlicher Stellplatz als Lagerraum für die Kinder- und
Jugendfeuerwehr benötigt wird und außerdem ein Reserveeinstellplatz vorgehalten
werden sollte.
Die
Empfehlung der Arbeitsgruppe sah lediglich 4 Stellplätze der Kategorie 2 vor
(4,50 m breit und 12,50 m lang). Danach müsste eine Vergrößerung der
Fahrzeughalle um 112,50 qm erfolgen.
Bei der
Planung der Arbeitsgruppe wurden allerdings schon Lagerflächen berücksichtigt.
Aufgrund der Annahme einer größeren Fahrzeughalle wurden daher sämtliche
Flächen noch einmal überprüft und beispielsweise bei den Büroflächen, dem
Laufgang und der allgemeinen Lagerfläche reduziert.
Die DIN
14092-1 „Feuerwehrhäuser“ gibt für die einzelnen Funktionsräume in der Regel lediglich
Mindestgrößen vor. Die angegebenen Raumgrößen orientieren sich am Feuerwehrhaus
in Niedernwöhren (Landkreis Schaumburg), welches die Arbeitsgruppe besichtigt
und als bedarfsgerecht eingeschätzt hat.
In der Anlage werden die Flächen des
überarbeiteten Raumbedarfs (qm NEU)
den Flächen nach der ursprünglichen Empfehlung der Arbeitsgruppe (qm ALT) und den Flächen im
Feuerwehrhaus Niedernwöhren (qm Niwö)
gegenübergestellt.
Nach dem
überarbeiteten Raumbedarf wird für den Neubau des Feuerwehrhauses der
Ortsfeuerwehr Langendamm für die Fahrzeughalle und Funktionsräume eine
Nutzfläche von ca. 883 qm zuzüglich der erforderlichen Nebenflächen benötigt.
Derzeit
erfolgen durch ein Architekturbüro die Bestandsaufnahme und die Prüfung der
Sanierungsvariante. Diese Bewertung sowie Vorschläge zum weiteren Vorgehen
werden voraussichtlich bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses Sicherheit und
Ordnung am 08.08. vorliegen und dort weiter beraten.
Anlagen:
Raumbedarfe Feuerwehrhaus Langendamm |
||||||||
Nr. |
Funktion |
qm NEU |
qm ALT |
qm Niwö |
||||
1. |
Fahrzeughalle |
|
|
383,81 |
||||
1.1. |
Stellplatz 1-4 |
225 |
225 |
|||||
1.2. |
Stellplatz 5 |
56,25 |
|
|||||
1.3. |
Stellplatz 6 |
56,25 |
|
|||||
1.4. |
Laufgang/ Eingang Fahrzeughalle |
|
|
|
||||
1.5. |
Laufgang hinter den Fahrzeugen |
40,5 |
72 |
38 |
||||
1.6. |
Lagerfläche allgemein |
25 |
45 |
49,7 |
||||
1.7. |
Lagerfläche Ki/JF/SpmZg |
20 |
20 |
|
||||
1.8. |
Reinigung/Trocknung |
20 |
20 |
8,66 |
||||
1.9. |
Technikraum |
8 |
10 |
15,95 |
||||
1.10. |
Technik/ Notstromaggregat (mobil) |
6 |
4 |
|
||||
1.11. |
Werkstatt Gerätewart |
25 |
25 |
21,68 |
||||
|
Kleiderkammer |
|
|
21,63 |
||||
|
Archiv |
|
|
8,34 |
||||
2. |
Umkleiden |
|
|
|
||||
2.1. |
Damen |
30 |
30 |
17,07 |
||||
2.2. |
Herren |
75 |
75 |
70,41 |
||||
2.3. |
Sanitäranlagen (incl. Schleuse) |
50 |
60 |
39,31 |
||||
3. |
Sonstige Räume |
|
|
|
||||
3.1. |
Unterrichtsraum |
70 |
100 |
99,35 |
||||
3.2. |
Jugendraum/ Kinderfeuerwehr |
50 |
50 |
41,74 |
||||
3.3. |
Büro Ortsbrandmeister |
20 |
25 |
|
||||
3.4. |
Telekommunikationsraum |
15 |
20 |
16,34 |
||||
3.5. |
Lagebesprechung/Erste Hilfe |
20 |
20 |
34,68 |
||||
4. |
Flure |
|
|
|
||||
5. |
Öffentliche Räume |
|
|
|
||||
5.1. |
Küche |
20 |
20 |
28,27 |
||||
5.2. |
Vorrat |
16 |
16 |
14,86 |
||||
5.3. |
Putzmittel |
5 |
5 |
|
||||
5.4. |
Raum Ortsrat/Bereitschaftsraum |
30 |
25 |
|
||||
|
|
883 |
867 |
909,8 |
||||
Die obige Aufstellung bildet lediglich den Bedarf an Flächen für
die Funktionsräume etc. ab. |
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Je nach Anordnung der Räume im Bestand oder im Rahmen eines
Architektenentwurfs, entstehen zusätzlich Flächen für Flure und Laufwege. Der Schulungsraum und
der Ortsrats-/ Bereitschaftsraum |
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sollten benachbart angeordnet und durch eine mobile Trennwand
abgetrennt sein, |
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damit z.B. für die Jahreshauptversammlung ein großer Raum von
mind. 100 qm zur Verfügung steht. |
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Die Sanitäranlagen (mit Duschen) sollten ausreichend groß
bemessen sein. Hier handelt es sich bei der Flächenberechnung nur um einen Schätzwert. |
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Im Umkleidebereich werden benötigt |
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Damen 2 Duschen, 2 WC und 2 Waschbecken; Herren 4 Duschen, 2 Pissoire, 1 WC, 3 Waschbecken |
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Im Bürotrakt |
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Damen 2 WC, " |
, 2 Waschbecken |
|||||||
Herren 2 WC, 3 Pissoire, 2 Waschbecken |
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